Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen
Aktuelle Infos 2024
Bereits seit Anfang 2020 gelten im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung attraktive gesetzliche Regelungen zur Förderung im Bereich Heizung. Bislang standen diese auf drei Säulen: die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen, Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz startet zum 1. Januar 2024 die aktualisierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 70 %. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden mit bis zu 20 % gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung der Maßnahmen.
Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
Förderanträge Heizungstausch ab 2024 bei der KfW
Neu ist, dass der Antrag auf Förderung beim Heizungstausch jetzt bei der KfW gestellt wird und nicht mehr wie bisher beim BAFA. Voraussichtlich können Anträge ab dem 27.02.2024 bei der KfW gestellt werden. Einzelne Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung können weiterhin beim BAFA beantragt werde.
Mehr Informationen zur BEG Förderung
Übersicht BEG-Einzelmaßnahmenförderung ab 2024
1: 20% bis 31.12.2028, ab 2029 alle 2 Jahre Reduzierung um 3%; Klimageschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht für Hybrid-Wärmepumpen gewährt.
2: Für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser, oder Wärmepumpen, in denen natürliches Kältemittel eingesetzt wird (R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid).
3: Die Brennstoffzellenheizsysteme dürfen ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder mit Biomethan betrieben werden.
4: Biomasse-Zuschlag i.H.v. 2.500 €, wenn ein Emissiosgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 eingehalten wird.
5: Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €.
Mögliche Kreditförderungen sind in der Tabelle nicht berücksichtigt. Der maximale Förderzuschuss beträgt 70 % der Investitionskosten.
Remeha Förderservice
Unser Förderservice unterstützt Sie bei Ihrem Förderantrag mit unserem speziell entwickelten Förderservice Tool. Unter dem folgenden Link erfahren Sie mehr darüber.
Broschüre Remeha Förderwegweiser
Wir haben für Sie unsere Broschüre Remeha Förderwegweiser erstellt. Darin finden Sie alles Wissenswerte rund um die BEG Förderung und Förderungen für unsere Produkte.